Bilanzierung und Steuererklärungen
Die abgestimmten und geprüften Ergebnisse aus der laufenden Finanzbuchhaltung sind die Grundlage zur Erstellung eines Jahresabschlusses. Eine zeitnahe und aussagefähige Buchhaltung ist die beste Voraussetzung. Daraus ermitteln wir die für Sie wichtigsten Informationen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Eine zügige Erstellung der Bilanz und Ihrer Steuererklärung stellt sicher, dass Sie sich jährlich neu orientieren können.
Neben der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierung kümmern wir uns für Kapitalgesellschaften auch um die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger und ab 2012 für alle Bilanzierenden auch um die elektronische Übermittlung der Bilanzen an das Finanzamt.
Wir stehen Ihnen in folgenden Bereichen verlässlich und professionell zur Seite
- Bilanzerstellung nach Handels- und Steuerrecht mit Mehrjahresvergleich
- Einnahmeüberschussrechnung
- Zwischenabschlüsse und Sonderabschlüsse
- Mitwirkung bei Betriebsprüfung
- Abwicklung von Prüfungen in unseren Kanzleiräumen
- Einkommenssteuererklärung
- Körperschaftssteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Lohnsteuerermäßigung
- Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuererklärungen (Berechnung und Planung)
- Vorsteuervergütungsverfahren
.